Nach der Anmeldung in deiner Fahrschule musst du einen Führerscheinantrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen.Zuständig ist die jeweilige Fahrerlaubnisbehörde oder Landratsamt der Stadt bzw. des Landkreises in der der Hauptwohnsitz gemeldet ist.
Die Bearbeitung des Führerscheinantrags dauert ca. 4 Wochen. Erst danach wird dir die Prüfungserlaubnis erteilt. In dieser Bearbeitungszeit kannst du aber schon Fahrstunden fahren und den Theorieunterricht besuchen. Der Führerscheinantrag ist ein Jahr gültig.
Folgende Unterlagen müssen persönlich vom Antragsteller bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden: